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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §65 Abs1 idF 2003/I/130;Rechtssatz
Es lässt sich dem BDG 1997 nicht der geringste Hinweis darauf entnehmen, dass bei einer für den Beamten auf einem anderen Rechtsgrund als Erholungsurlaub beruhenden Dienstbefreiung fiktiv geprüft werden müsste, ob dem für diesen Zeitraum ausgeschlossenen Verbrauch des Erholungsurlaubes dienstliche Gründe im Sinn des § 69 zweiter Satz BDG 1979 entgegengestanden wären.Es lässt sich dem BDG 1997 nicht der geringste Hinweis darauf entnehmen, dass bei einer für den Beamten auf einem anderen Rechtsgrund als Erholungsurlaub beruhenden Dienstbefreiung fiktiv geprüft werden müsste, ob dem für diesen Zeitraum ausgeschlossenen Verbrauch des Erholungsurlaubes dienstliche Gründe im Sinn des Paragraph 69, zweiter Satz BDG 1979 entgegengestanden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120071.X04Im RIS seit
15.06.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013