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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10;Rechtssatz
Der Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln löst keine steuerliche Konsequenzen aus, insbesondere stellt er keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 10 UStG 1994 dar. Die Besteuerung der vor dem Übergang bewirkten Umsätze ist als abgeschlossen zu betrachten (vgl. Ruppe, UStG3, § 22 Tz. 48).Der Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln löst keine steuerliche Konsequenzen aus, insbesondere stellt er keine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse im Sinne des Paragraph 12, Absatz 10, UStG 1994 dar. Die Besteuerung der vor dem Übergang bewirkten Umsätze ist als abgeschlossen zu betrachten vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 22, Tz. 48).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150143.X02Im RIS seit
25.05.2009Zuletzt aktualisiert am
24.04.2015