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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z1;Rechtssatz
Beim Teilwert im Sinne des § 6 Z. 1 und 2 leg.cit. handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0174).Beim Teilwert im Sinne des Paragraph 6, Ziffer eins und 2 leg.cit. handelt es sich um einen objektiven Wert, bei dem subjektive Umstände unmaßgeblich sind. Persönliche Verhältnisse sind bei Ermittlung eines Teilwertes nicht zu berücksichtigen vergleiche das hg. Erkenntnis vom 5. Juli 2004, 2000/14/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150074.X01Im RIS seit
25.05.2009Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013