RS Vwgh 2009/4/22 2007/04/0065

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Veröffentlicht am 22.04.2009
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Da sich die Gewichtung der Zuschlagskriterien im Verhältnis zueinander eindeutig aus den Ausschreibungsunterlagen ergeben muss, hat sich der Auftraggeber einer - aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen - Bewertungsmethode zu bedienen, die eine nachträgliche Verschiebung der Gewichtung der Zuschlagskriterien im Verhältnis zueinander im Rahmen der Bewertung der Angebote ausschließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007040065.X05

Im RIS seit

27.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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