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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §130;Rechtssatz
Da sich die Gewichtung der Zuschlagskriterien im Verhältnis zueinander eindeutig aus den Ausschreibungsunterlagen ergeben muss, hat sich der Auftraggeber einer - aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlichen - Bewertungsmethode zu bedienen, die eine nachträgliche Verschiebung der Gewichtung der Zuschlagskriterien im Verhältnis zueinander im Rahmen der Bewertung der Angebote ausschließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007040065.X05Im RIS seit
27.05.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013