RS Vwgh 2009/4/22 2007/04/0065

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Veröffentlicht am 22.04.2009
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Im Hinblick auf § 68 Abs. 1 Z. 7 BVergG 2006 hat der Auftraggeber konkret geltend zu machen, inwiefern der Unternehmer in so gravierendem Ausmaß gegen Treu und Glauben verstoßen hat, dass eine ernste Störung des Vertrauensverhältnisses eingetreten ist (Hinweis E 18. März 2009, 2007/04/0234).Im Hinblick auf Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, BVergG 2006 hat der Auftraggeber konkret geltend zu machen, inwiefern der Unternehmer in so gravierendem Ausmaß gegen Treu und Glauben verstoßen hat, dass eine ernste Störung des Vertrauensverhältnisses eingetreten ist (Hinweis E 18. März 2009, 2007/04/0234).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007040065.X02

Im RIS seit

27.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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