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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §68 Abs1 Z7;Rechtssatz
Im Hinblick auf § 68 Abs. 1 Z. 7 BVergG 2006 hat der Auftraggeber konkret geltend zu machen, inwiefern der Unternehmer in so gravierendem Ausmaß gegen Treu und Glauben verstoßen hat, dass eine ernste Störung des Vertrauensverhältnisses eingetreten ist (Hinweis E 18. März 2009, 2007/04/0234).Im Hinblick auf Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 7, BVergG 2006 hat der Auftraggeber konkret geltend zu machen, inwiefern der Unternehmer in so gravierendem Ausmaß gegen Treu und Glauben verstoßen hat, dass eine ernste Störung des Vertrauensverhältnisses eingetreten ist (Hinweis E 18. März 2009, 2007/04/0234).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007040065.X02Im RIS seit
27.05.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013