RS Vwgh 2009/4/22 2004/15/0001

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Veröffentlicht am 22.04.2009
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Norm

BAO §167 Abs2;
DBAbk CSSR 1979 Art5;
DBAbk CSSR 1979 Art7;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Frage, ob die hier strittigen Einkünfte des Beschwerdeführers einer tschechischen Betriebsstätte zuzurechnen und gemäß Art. 7 iVm Art 5 DBA-CSSR aus der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden sind, ist eine auf der Sachverhaltsebene zu behandelnde Tatfrage, die auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu beantworten ist, wobei die Beweiswürdigung wiederum nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind.Die Frage, ob die hier strittigen Einkünfte des Beschwerdeführers einer tschechischen Betriebsstätte zuzurechnen und gemäß Artikel 7, in Verbindung mit Artikel 5, DBA-CSSR aus der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage auszuscheiden sind, ist eine auf der Sachverhaltsebene zu behandelnde Tatfrage, die auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu beantworten ist, wobei die Beweiswürdigung wiederum nur insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, als es sich um die Beurteilung handelt, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2004150001.X02

Im RIS seit

20.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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