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L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungRechtssatz
Der in § 1e Z. 2 Slbg PolStG 1975 verwendete Begriff "im Umkreis" verbunden mit einer Entfernungsangabe bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "das Gebiet, das in der angegebenen Entfernung "um etwas herum" liegt. Dabei entspricht die Entfernungsangabe dem Radius, also jener Strecke, die zwischen dem Mittelpunkt eines Kreises und der Kreislinie liegt. Die Auffassung, wonach die im Gesetz vorgesehene Entfernung als Wegstreckenangabe zu werten sei, entfernt sich daher vom allgemeinen Sprachgebrauch.Der in Paragraph eins e, Ziffer 2, Slbg PolStG 1975 verwendete Begriff "im Umkreis" verbunden mit einer Entfernungsangabe bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "das Gebiet, das in der angegebenen Entfernung "um etwas herum" liegt. Dabei entspricht die Entfernungsangabe dem Radius, also jener Strecke, die zwischen dem Mittelpunkt eines Kreises und der Kreislinie liegt. Die Auffassung, wonach die im Gesetz vorgesehene Entfernung als Wegstreckenangabe zu werten sei, entfernt sich daher vom allgemeinen Sprachgebrauch.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090159.X02Im RIS seit
25.05.2009Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015