RS Vwgh 2009/4/23 2007/09/0159

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Veröffentlicht am 23.04.2009
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Index

L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung
Polizeistrafen Salzburg
L40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
PolStG Slbg 1975 §1e Z2 idF 2003/108;
VwRallg;

Rechtssatz

Der in § 1e Z. 2 Slbg PolStG 1975 verwendete Begriff "im Umkreis" verbunden mit einer Entfernungsangabe bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "das Gebiet, das in der angegebenen Entfernung "um etwas herum" liegt. Dabei entspricht die Entfernungsangabe dem Radius, also jener Strecke, die zwischen dem Mittelpunkt eines Kreises und der Kreislinie liegt. Die Auffassung, wonach die im Gesetz vorgesehene Entfernung als Wegstreckenangabe zu werten sei, entfernt sich daher vom allgemeinen Sprachgebrauch.Der in Paragraph eins e, Ziffer 2, Slbg PolStG 1975 verwendete Begriff "im Umkreis" verbunden mit einer Entfernungsangabe bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch "das Gebiet, das in der angegebenen Entfernung "um etwas herum" liegt. Dabei entspricht die Entfernungsangabe dem Radius, also jener Strecke, die zwischen dem Mittelpunkt eines Kreises und der Kreislinie liegt. Die Auffassung, wonach die im Gesetz vorgesehene Entfernung als Wegstreckenangabe zu werten sei, entfernt sich daher vom allgemeinen Sprachgebrauch.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007090159.X02

Im RIS seit

25.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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