Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/13/0035Rechtssatz
Einem Parteienvertreter muss hinsichtlich der Erfüllung von Verbesserungsaufträgen im Hinblick auf deren verfahrensrechtliche Bedeutung die Beachtung einer besonderen Sorgfalt zugemutet werden (vgl. z.B. die hg. Beschlüsse vom 9. April 1997, 97/13/0048, und vom 25. April 2002, 2002/15/0026), wobei er einen Mängelbehebungsauftrag grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu betrachten hat (vgl. z. B. die hg. Beschlüsse vom 24. März 1997, 96/19/3672, und vom 21. Dezember 2007, 2007/17/0196).Einem Parteienvertreter muss hinsichtlich der Erfüllung von Verbesserungsaufträgen im Hinblick auf deren verfahrensrechtliche Bedeutung die Beachtung einer besonderen Sorgfalt zugemutet werden vergleiche z.B. die hg. Beschlüsse vom 9. April 1997, 97/13/0048, und vom 25. April 2002, 2002/15/0026), wobei er einen Mängelbehebungsauftrag grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu betrachten hat vergleiche z. B. die hg. Beschlüsse vom 24. März 1997, 96/19/3672, und vom 21. Dezember 2007, 2007/17/0196).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009130034.X01Im RIS seit
02.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009