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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Zur Einhaltung einer Baunutzungszahl kommt der Nachbarin mangels Aufzählung im Katalog des § 26 Abs. 1 Vlbg. BauG kein Mitspracherecht zu.Zur Einhaltung einer Baunutzungszahl kommt der Nachbarin mangels Aufzählung im Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Vlbg. BauG kein Mitspracherecht zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009060015.X06Im RIS seit
17.06.2009Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013