RS Vwgh 2009/4/28 2006/13/0163

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Veröffentlicht am 28.04.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0051 E 15. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behauptung, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus regelmäßig erzielten Spielgewinnen, widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens und bedarf daher einer entsprechenden Beweisführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130163.X03

Im RIS seit

21.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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