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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0051 E 15. März 1988 RS 1Stammrechtssatz
Die Behauptung, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus regelmäßig erzielten Spielgewinnen, widerspricht den Erfahrungen des täglichen Lebens und bedarf daher einer entsprechenden Beweisführung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130163.X03Im RIS seit
21.05.2009Zuletzt aktualisiert am
05.10.2009