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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/14/0128 B 17. November 1992 RS 5Stammrechtssatz
Einen allenfalls erzielbaren Veräußerungsgewinn hat die Abgabenbehörde in ihre Betrachtungen betreffend steuerliche Liebhaberei nicht einzubeziehen, wenn der Abgabepflichtige keine konkreten Maßnahmen zur Veräußerung des Betriebes gesetzt hat (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130140.X03Im RIS seit
21.05.2009Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009