Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/02/0376Rechtssatz
Die Beweiswürdigung der belBeh erweist sich als unschlüssig (E 25. Juni 2008, 2007/02/0288), wenn sie es verabsäumt hat, sich mit dem amtsärztlichen Gutachten zu befassen bzw. näher zu begründen, weshalb sie ausschließlich einem anderen Gutachten folgt. Bei einander widersprechenden Beweisergebnissen ist eine solche Auseinandersetzung unerlässlich.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel "zu einem anderen Bescheid" Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020375.X01Im RIS seit
20.05.2009Zuletzt aktualisiert am
05.06.2009