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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §1 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Ausländer im Inland einen Lkw nicht gelenkt, sondern nur im Hinblick auf seine Lenkertätigkeit im Ausland als Beifahrer mitgefahren ist, muss nicht schon deswegen zur Verneinung des Vorliegens einer Beschäftigung dieses Ausländers führen (Hinweis E 18. Dezember 2006, 2006/09/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090322.X03Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009