RS Vwgh 2009/5/15 2007/09/0322

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §24;
VStG §51g Abs1;
  1. VStG § 24 heute
  2. VStG § 24 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018
  3. VStG § 24 gültig von 01.01.2014 bis 14.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VStG § 24 gültig von 26.03.2009 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009
  5. VStG § 24 gültig von 20.04.2002 bis 25.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 65/2002
  6. VStG § 24 gültig von 01.01.1999 bis 19.04.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  7. VStG § 24 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.1998 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 620/1995
  8. VStG § 24 gültig von 01.02.1991 bis 30.06.1995

Rechtssatz

Zu den zur Entscheidung der Sache erforderlichen Beweisen gemäß § 51g Abs. 1 VStG, die der unabhängige Verwaltungssenat aufzunehmen hat, gehören die Aussagen jener Zeugen, die zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes etwas beitragen können. Im Fall des Vorwurfes der unerlaubten Beschäftigung eines Ausländers nach dem AuslBG kann mit Bezug auf jenen Ausländer, um dessen Beschäftigung es geht, nicht ohne Weiteres gesagt werden, dass seine Einvernahme zu diesem Zwecke zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht relevant wäre.Zu den zur Entscheidung der Sache erforderlichen Beweisen gemäß Paragraph 51 g, Absatz eins, VStG, die der unabhängige Verwaltungssenat aufzunehmen hat, gehören die Aussagen jener Zeugen, die zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes etwas beitragen können. Im Fall des Vorwurfes der unerlaubten Beschäftigung eines Ausländers nach dem AuslBG kann mit Bezug auf jenen Ausländer, um dessen Beschäftigung es geht, nicht ohne Weiteres gesagt werden, dass seine Einvernahme zu diesem Zwecke zur Aufklärung des maßgeblichen Sachverhaltes nicht relevant wäre.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweise Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007090322.X01

Im RIS seit

18.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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