Index
60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Der Bf hat den Ausländer mit der Durchführung der insgesamt drei Tage andauernden Fassadenarbeiten beauftragt. Damit war die Tätigkeit des Ausländers nicht durch den Aspekt der Erreichung des Vereinszieles dienenden Kooperation aller Vereinsmitglieder untereinander, sondern durch den fremdbestimmten Charakter des durch seine wirtschaftliche Unselbstständigkeit determinierten Verhältnisses gekennzeichnet (Hinweis E 7. Mai 1997, 95/09/0293). Ob der ausländische Staatsbürger Mitglied des Vereines war, ist in dieser Rechtssache daher unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090252.X01Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009