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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb idF 2003/I/133;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/09/0167 E 9. Dezember 2010Rechtssatz
Für die Annahme eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses (hier Werbemittelverteiler) kommt es nicht auf Arbeitsmethode und - tempo, auf die Freiwilligkeit der Übernahme der einzelnen Verteilaufträge, auf allfällige sanktionslose Ablehnungsmöglichkeiten, auf das Fehlen eines vertraglich festgelegten Konkurrenzverbotes oder auf die Verwendung des eigenen PKW zur Anfahrt in den gewählten Verteilerbezirk an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007090168.X02Im RIS seit
15.06.2009Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013