Index
DE-20 Privatrecht allgemein DeutschlandNorm
11997E012 EG Art12;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren: * EU-Register: EU 2009/0002 22. Dezember 2010 * EuGH-Zahl: C-208/09 * EuGH-Entscheidung: 2010/17/0278 E 28. Februar 2011Rechtssatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Art. 234 EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Art. 18 EG einer Regelung entgegen, wonach die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates es ablehnen, den Nachnamen - soweit er ein im Mitgliedstaat (auch verfassungsrechtlich) unzulässiges Adelsprädikat enthält - eines (erwachsenen) Adoptivkindes anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt wurde?Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird gemäß Artikel 234, EG folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Steht Artikel 18, EG einer Regelung entgegen, wonach die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaates es ablehnen, den Nachnamen - soweit er ein im Mitgliedstaat (auch verfassungsrechtlich) unzulässiges Adelsprädikat enthält - eines (erwachsenen) Adoptivkindes anzuerkennen, der in einem anderen Mitgliedstaat bestimmt wurde?
Gerichtsentscheidung
EuGH 62006CJ0353 Grunkin und Paul VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008170191.X01Im RIS seit
11.11.2009Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012