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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
B-VG Art139;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/10/0074 E 31. Jänner 2005 RS 9Stammrechtssatz
Bei ÖPUL 2000 handelt es sich um die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, Zl. 25014/37-II/b8/00. Zur Frage der rechtlichen Qualität einer gleichartigen Emanation dieses Bundesministeriums legte der VfGH (im Rahmen eines mit Zurückweisung beendeten Verfahrens nach Art 139 B-VG) dar, es handle sich bei der Sonderrichtlinie ÖPUL um eine Maßnahme der Privatwirtschaftsverwaltung mit typisch privatrechtlichem Inhalt und Regelungszweck, gehe es darin doch um die Voraussetzungen und die inhaltliche Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen, sohin um die Ausgestaltung zivilrechtlicher Verträge (Beschluss vom 25. Februar 1999, VfSlg. 15430/1999).Bei ÖPUL 2000 handelt es sich um die Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft, Zl. 25014/37-II/b8/00. Zur Frage der rechtlichen Qualität einer gleichartigen Emanation dieses Bundesministeriums legte der VfGH (im Rahmen eines mit Zurückweisung beendeten Verfahrens nach Artikel 139, B-VG) dar, es handle sich bei der Sonderrichtlinie ÖPUL um eine Maßnahme der Privatwirtschaftsverwaltung mit typisch privatrechtlichem Inhalt und Regelungszweck, gehe es darin doch um die Voraussetzungen und die inhaltliche Ausgestaltung der Förderungsvereinbarungen, sohin um die Ausgestaltung zivilrechtlicher Verträge (Beschluss vom 25. Februar 1999, VfSlg. 15430/1999).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005100163.X02Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
07.04.2014