RS Vwgh 2009/5/20 2008/12/0149

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Veröffentlicht am 20.05.2009
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0052 E 4. Februar 2009 RS 5

Stammrechtssatz

Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Dienstzuteilung ist aber auch maßgeblich, ob der vorübergehend zugewiesene Arbeitsplatz einer unterwertigen Verwendungsgruppe angehört oder nicht. Dies folgt aus den diesbezüglichen Einschränkungen des § 36 Abs. 4 bzw. des § 39 Abs. 4 erster Fall BDG 1979. Eine solche Prüfung ist aber nicht möglich, wenn der Zielarbeitsplatz gar nicht umschrieben wurde, etwa weil die Dienstzuteilung zur Wahrnehmung aller erdenklichen - auch niedrigeren Verwendungsgruppen zuzuordnenden - Aufgaben erfolgen soll.Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Dienstzuteilung ist aber auch maßgeblich, ob der vorübergehend zugewiesene Arbeitsplatz einer unterwertigen Verwendungsgruppe angehört oder nicht. Dies folgt aus den diesbezüglichen Einschränkungen des Paragraph 36, Absatz 4, bzw. des Paragraph 39, Absatz 4, erster Fall BDG 1979. Eine solche Prüfung ist aber nicht möglich, wenn der Zielarbeitsplatz gar nicht umschrieben wurde, etwa weil die Dienstzuteilung zur Wahrnehmung aller erdenklichen - auch niedrigeren Verwendungsgruppen zuzuordnenden - Aufgaben erfolgen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120149.X06

Im RIS seit

17.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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