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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Feststellung, ob die Befolgung einer Weisung zu den Dienstpflichten gehört, ist auch im Fall eines bereits zeitlich abgeschlossenen Geschehens zulässig, wenn dies einer Klarstellung für die Zukunft dient.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120115.X04Im RIS seit
17.06.2009Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011