RS Vwgh 2009/5/20 2008/12/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2009
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;
PT-ZuordnungsV 2002;
  1. BDG 1979 § 229 heute
  2. BDG 1979 § 229 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024
  3. BDG 1979 § 229 gültig von 31.12.2003 bis 09.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
  4. BDG 1979 § 229 gültig von 10.08.2002 bis 30.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
  5. BDG 1979 § 229 gültig von 01.04.2000 bis 09.08.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2000
  6. BDG 1979 § 229 gültig von 01.09.1999 bis 31.03.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/1999
  7. BDG 1979 § 229 gültig von 01.01.1998 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998
  8. BDG 1979 § 229 gültig von 15.02.1997 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/1997
  9. BDG 1979 § 229 gültig von 01.05.1996 bis 14.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 375/1996
  10. BDG 1979 § 229 gültig von 09.08.1995 bis 30.04.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 522/1995
  11. BDG 1979 § 229 gültig von 01.01.1995 bis 08.08.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 550/1994
  12. BDG 1979 § 229 gültig von 01.10.1988 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 148/1988

Rechtssatz

Die Determinanten nach § 229 Abs. 3 BDG 1979 sind nicht nur für die dort vorgesehene Verordnung (d.h. für die PT-ZuordnungsV 2002) relevant, sondern enthalten Bewertungskriterien, die auch für die bei den im Gesetz demonstrativ aufgezählten Richtverwendungen für deren Einordnung als maßgebend anzusehen sind. Es kann nämlich dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Erlassung einer der Bewertung weiterer Arbeitsplätze dienenden Verordnung Kriterien für maßgebend erklärt, die bei den gleichzeitig von ihm selbst genannten Richtverwendungen keine Rolle spielen. Zu den in § 229 Abs. 3 BDG 1979 genannten Kriterien gehört auch das Kriterium der "dem Arbeitsplatzinhaber in seinem Aufgabenbereich eingeräumten Selbständigkeit". Für diese Selbständigkeit spielt zweifellos auch die Approbationsbefugnis (und deren Umfang) eine Rolle, wobei diesem Kriterium eine umso größere Bedeutung zukommt je höher die Verwendungsgruppe ist.Die Determinanten nach Paragraph 229, Absatz 3, BDG 1979 sind nicht nur für die dort vorgesehene Verordnung (d.h. für die PT-ZuordnungsV 2002) relevant, sondern enthalten Bewertungskriterien, die auch für die bei den im Gesetz demonstrativ aufgezählten Richtverwendungen für deren Einordnung als maßgebend anzusehen sind. Es kann nämlich dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass er für die Erlassung einer der Bewertung weiterer Arbeitsplätze dienenden Verordnung Kriterien für maßgebend erklärt, die bei den gleichzeitig von ihm selbst genannten Richtverwendungen keine Rolle spielen. Zu den in Paragraph 229, Absatz 3, BDG 1979 genannten Kriterien gehört auch das Kriterium der "dem Arbeitsplatzinhaber in seinem Aufgabenbereich eingeräumten Selbständigkeit". Für diese Selbständigkeit spielt zweifellos auch die Approbationsbefugnis (und deren Umfang) eine Rolle, wobei diesem Kriterium eine umso größere Bedeutung zukommt je höher die Verwendungsgruppe ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120114.X05

Im RIS seit

06.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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