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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2008/12/0113 E 20. Mai 2009Rechtssatz
Die Frage der Gebührlichkeit insbesondere von Nebengebühren ist im Rahmen des besoldungsrechtlichen Streits zu beantworten, sodass in diesem Bereich ein Feststellungsbescheid als subsidiärer Rechtsbehelf als unzulässig ausscheidet.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120112.X01Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009