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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;Rechtssatz
§ 4a der PT-ZuordnungsV 2003 ist eine Beschreibung der konkreten Aufgaben der im Jobcenter beschäftigten Beamten nicht zu entnehmen. Dies erhellt schon aus dem Wortlaut des § 4a PT-ZuordnungsV 2003, der zunächst die allgemeine Überschrift "Kriterien für die Errichtung und Verwendung 'Jobcenter Mitarbeiter'" trägt, sodann klarstellt, dass mit dem Jobcenter eine neue Organisationseinheit für auf Grund von Restrukturierungsmaßnahmen arbeitsplatzverlustige Mitarbeiter geschaffen wird, und anschließend die Aufgabenbereiche "des Jobcenters" aufzählt. Diese Bestimmung umschreibt damit schon ihrem Wortlaut nach unmissverständlich nur die vom Jobcenter in seiner Gesamtheit organisatorisch abzudeckenden Aufgabenbereiche, die von den Beamten der in der PT-ZuordnungsV 2003 vorgesehenen Verwendungs- und Dienstzulagengruppen je nach den ihnen auf ihrem jeweiligen Arbeitsplatz (mit Weisung oder Bescheid) konkret zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen sind.Paragraph 4 a, der PT-ZuordnungsV 2003 ist eine Beschreibung der konkreten Aufgaben der im Jobcenter beschäftigten Beamten nicht zu entnehmen. Dies erhellt schon aus dem Wortlaut des Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003, der zunächst die allgemeine Überschrift "Kriterien für die Errichtung und Verwendung 'Jobcenter Mitarbeiter'" trägt, sodann klarstellt, dass mit dem Jobcenter eine neue Organisationseinheit für auf Grund von Restrukturierungsmaßnahmen arbeitsplatzverlustige Mitarbeiter geschaffen wird, und anschließend die Aufgabenbereiche "des Jobcenters" aufzählt. Diese Bestimmung umschreibt damit schon ihrem Wortlaut nach unmissverständlich nur die vom Jobcenter in seiner Gesamtheit organisatorisch abzudeckenden Aufgabenbereiche, die von den Beamten der in der PT-ZuordnungsV 2003 vorgesehenen Verwendungs- und Dienstzulagengruppen je nach den ihnen auf ihrem jeweiligen Arbeitsplatz (mit Weisung oder Bescheid) konkret zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120082.X10Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
12.03.2018