RS Vwgh 2009/5/20 2008/12/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.2009
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz
91/02 Post

Norm

BDG 1979 §229 Abs3 idF 2002/I/119;
PTSG 1996 §17a Abs3 idF 2000/I/094;
PT-ZuordnungsV 2003 §4a;
  1. BDG 1979 § 229 heute
  2. BDG 1979 § 229 gültig ab 10.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 143/2024
  3. BDG 1979 § 229 gültig von 31.12.2003 bis 09.10.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2003
  4. BDG 1979 § 229 gültig von 10.08.2002 bis 30.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 119/2002
  5. BDG 1979 § 229 gültig von 01.04.2000 bis 09.08.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2000
  6. BDG 1979 § 229 gültig von 01.09.1999 bis 31.03.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/1999
  7. BDG 1979 § 229 gültig von 01.01.1998 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/1998
  8. BDG 1979 § 229 gültig von 15.02.1997 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/1997
  9. BDG 1979 § 229 gültig von 01.05.1996 bis 14.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 375/1996
  10. BDG 1979 § 229 gültig von 09.08.1995 bis 30.04.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 522/1995
  11. BDG 1979 § 229 gültig von 01.01.1995 bis 08.08.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 550/1994
  12. BDG 1979 § 229 gültig von 01.10.1988 bis 31.12.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 148/1988

Rechtssatz

§ 4a der PT-ZuordnungsV 2003 ist eine Beschreibung der konkreten Aufgaben der im Jobcenter beschäftigten Beamten nicht zu entnehmen. Dies erhellt schon aus dem Wortlaut des § 4a PT-ZuordnungsV 2003, der zunächst die allgemeine Überschrift "Kriterien für die Errichtung und Verwendung 'Jobcenter Mitarbeiter'" trägt, sodann klarstellt, dass mit dem Jobcenter eine neue Organisationseinheit für auf Grund von Restrukturierungsmaßnahmen arbeitsplatzverlustige Mitarbeiter geschaffen wird, und anschließend die Aufgabenbereiche "des Jobcenters" aufzählt. Diese Bestimmung umschreibt damit schon ihrem Wortlaut nach unmissverständlich nur die vom Jobcenter in seiner Gesamtheit organisatorisch abzudeckenden Aufgabenbereiche, die von den Beamten der in der PT-ZuordnungsV 2003 vorgesehenen Verwendungs- und Dienstzulagengruppen je nach den ihnen auf ihrem jeweiligen Arbeitsplatz (mit Weisung oder Bescheid) konkret zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen sind.Paragraph 4 a, der PT-ZuordnungsV 2003 ist eine Beschreibung der konkreten Aufgaben der im Jobcenter beschäftigten Beamten nicht zu entnehmen. Dies erhellt schon aus dem Wortlaut des Paragraph 4 a, PT-ZuordnungsV 2003, der zunächst die allgemeine Überschrift "Kriterien für die Errichtung und Verwendung 'Jobcenter Mitarbeiter'" trägt, sodann klarstellt, dass mit dem Jobcenter eine neue Organisationseinheit für auf Grund von Restrukturierungsmaßnahmen arbeitsplatzverlustige Mitarbeiter geschaffen wird, und anschließend die Aufgabenbereiche "des Jobcenters" aufzählt. Diese Bestimmung umschreibt damit schon ihrem Wortlaut nach unmissverständlich nur die vom Jobcenter in seiner Gesamtheit organisatorisch abzudeckenden Aufgabenbereiche, die von den Beamten der in der PT-ZuordnungsV 2003 vorgesehenen Verwendungs- und Dienstzulagengruppen je nach den ihnen auf ihrem jeweiligen Arbeitsplatz (mit Weisung oder Bescheid) konkret zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120082.X10

Im RIS seit

18.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten