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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §36;Rechtssatz
Um den Erfordernissen des § 36 BDG 1979 zu genügen, sind die Tätigkeiten, die dem Beamten im Rahmen eines konkreten Arbeitsplatzes übertragen werden sollen, sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht derart zu präzisieren, dass einerseits in Bezug auf die dem Beamten auferlegten Dienstpflichten die erforderliche Transparenz sichergestellt, und andererseits die volle Normalarbeitskraft iSd § 36 BDG 1979 nicht überschritten wird.Um den Erfordernissen des Paragraph 36, BDG 1979 zu genügen, sind die Tätigkeiten, die dem Beamten im Rahmen eines konkreten Arbeitsplatzes übertragen werden sollen, sowohl in sachlicher als auch in örtlicher Hinsicht derart zu präzisieren, dass einerseits in Bezug auf die dem Beamten auferlegten Dienstpflichten die erforderliche Transparenz sichergestellt, und andererseits die volle Normalarbeitskraft iSd Paragraph 36, BDG 1979 nicht überschritten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120082.X07Im RIS seit
18.06.2009Zuletzt aktualisiert am
12.03.2018