RS Vwgh 2009/5/20 2008/12/0082

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Veröffentlicht am 20.05.2009
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Rechtssatz

Für den auf einen neuen Arbeitsplatz versetzten Beamten muss erkennbar sein (Arbeitsplatzbeschreibung oder Schulungs- und Entwicklungskonzepte etc.), mit welchen Pflichten sein neuer Arbeitsplatz verbunden ist. Eine solche Erkennbarkeit des konkreten Umfanges der Dienstpflichten ist bei einer (wenn auch wechselweisen) Betrauung mit sämtlichen Arbeitsplätzen einer Verwendungsgruppe keinesfalls gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008120082.X06

Im RIS seit

18.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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