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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/01/0490 B 20. Mai 1992 RS 1Stammrechtssatz
Ein Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd § 46 Abs 1 VwGGEin Zustellmangel, der dazu geführt hat, daß eine Frist nicht in Gang gesetzt wurde, ist kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis iSd Paragraph 46, Absatz eins, VwGG
(Hinweis B 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980) und begründet daher keinen Wiedereinsetzungsgrund.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009200002.X01Im RIS seit
13.11.2009Zuletzt aktualisiert am
19.11.2009