RS Vwgh 2009/5/26 2009/06/0031

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Veröffentlicht am 26.05.2009
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Zur Frage, ob nach straßenrechtlichen Bestimmungen Bauwerke im Nahbereich der Schnellstraße errichtet werden dürfen, steht dem Nachbarn im Bauverfahren nach dem Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kein Mitspracherecht zu.Zur Frage, ob nach straßenrechtlichen Bestimmungen Bauwerke im Nahbereich der Schnellstraße errichtet werden dürfen, steht dem Nachbarn im Bauverfahren nach dem Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG kein Mitspracherecht zu.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009060031.X03

Im RIS seit

24.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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