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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Zur Frage, ob nach straßenrechtlichen Bestimmungen Bauwerke im Nahbereich der Schnellstraße errichtet werden dürfen, steht dem Nachbarn im Bauverfahren nach dem Katalog des § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kein Mitspracherecht zu.Zur Frage, ob nach straßenrechtlichen Bestimmungen Bauwerke im Nahbereich der Schnellstraße errichtet werden dürfen, steht dem Nachbarn im Bauverfahren nach dem Katalog des Paragraph 26, Absatz eins, Stmk. BauG kein Mitspracherecht zu.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009060031.X03Im RIS seit
24.06.2009Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009