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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/17/0010 E 23. Dezember 1991 RS 12 (Hier wurde die Verletzung des Parteiengehörs in erster Instanz durch die innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist erfolgte Erlassung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz saniert.)Stammrechtssatz
Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.
Schlagworte
Parteiengehör Allgemein Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008020314.X01Im RIS seit
17.06.2009Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009