RS Vwgh 2009/5/26 2008/02/0314

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Veröffentlicht am 26.05.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/17/0010 E 23. Dezember 1991 RS 12 (Hier wurde die Verletzung des Parteiengehörs in erster Instanz durch die innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist erfolgte Erlassung des Straferkenntnisses der Behörde erster Instanz saniert.)

Stammrechtssatz

Mängel des Verfahrens erster Instanz wie etwa die Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör sind im Berufungsverfahren sanierbar bzw durch die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides saniert.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008020314.X01

Im RIS seit

17.06.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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