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L82005 Bauordnung SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass den Behörden des Verfahrens mangels Deckung im Salzburger Bebauungsgrundlagengesetz keine Berechtigung zukam, die von den Grundeigentümern angestrebte Feststellung hinsichtlich der Nutzung einer Privatstraße für den öffentlichen Verkehr zu treffen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006060109.X01Im RIS seit
25.06.2009Zuletzt aktualisiert am
15.07.2009