Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs1 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/04/0195 E 27. Mai 2009 RS 4Stammrechtssatz
Auch solche strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf, die für sich genommen keinen Ausschlussgrund iSd § 13 Abs. 1 lit. b GewO 1994 darstellen, sind von der Behörde in die Prognoseentscheidung gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 mit einzubeziehen.Auch solche strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf, die für sich genommen keinen Ausschlussgrund iSd Paragraph 13, Absatz eins, Litera b, GewO 1994 darstellen, sind von der Behörde in die Prognoseentscheidung gemäß Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer eins, GewO 1994 mit einzubeziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008040201.X02Im RIS seit
09.07.2009Zuletzt aktualisiert am
28.09.2009