RS Vwgh 2009/5/27 2007/05/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/06 Konsumentenschutz
41/01 Sicherheitsrecht
91/01 Fernmeldewesen
95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

ECG 2001 §13;
ECG 2001 §16 Abs1;
NotifG 1999 §1 Abs1 Z2;
SPG 1991 §53 Abs3a;
TKG 2003 §3 Z1;
TKG 2003 §3 Z21;
TKG 2003 §3 Z9;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein "Chatroom" oder "Chat-Forum" ist als ein Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen; der Anbieter eines solchen Dienstes ist ein sogenannter "Host-Provider". Dieser bietet den Besuchern seiner Homepage Speichermöglichkeiten an bzw. räumt ihnen die Möglichkeit ein, sich zu den dort wiedergegebenen (eigenen oder fremden) Inhalten zu äußern, häufig in Form von "Postings" - elektronischen Leserbriefen - in Online-Ausgaben von Tageszeitungen (Hinweis auf Zankl, E-Commerce-Gesetz, S.173, Rz 222). In § 16 Abs. 1 ECG wird ein "Host"-Betreiber als "Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert", definiert. Ob die eingegebene Information dauerhaft (wie vor allem bei einer Homepage) oder nur vorübergehend gespeichert wird, ist ohne Bedeutung (Hinweis auf Zankl, a.a.O, S.177, Rz 227). Im Gegensatz dazu vermittelt ein "Access-Provider" lediglich den Zugang zum Internet.Ein "Chatroom" oder "Chat-Forum" ist als ein Dienst der Informationsgesellschaft anzusehen; der Anbieter eines solchen Dienstes ist ein sogenannter "Host-Provider". Dieser bietet den Besuchern seiner Homepage Speichermöglichkeiten an bzw. räumt ihnen die Möglichkeit ein, sich zu den dort wiedergegebenen (eigenen oder fremden) Inhalten zu äußern, häufig in Form von "Postings" - elektronischen Leserbriefen - in Online-Ausgaben von Tageszeitungen (Hinweis auf Zankl, E-Commerce-Gesetz, S.173, Rz 222). In Paragraph 16, Absatz eins, ECG wird ein "Host"-Betreiber als "Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert", definiert. Ob die eingegebene Information dauerhaft (wie vor allem bei einer Homepage) oder nur vorübergehend gespeichert wird, ist ohne Bedeutung (Hinweis auf Zankl, a.a.O, S.177, Rz 227). Im Gegensatz dazu vermittelt ein "Access-Provider" lediglich den Zugang zum Internet.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007050280.X03

Im RIS seit

01.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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