RS Vwgh 2009/5/27 2007/05/0280

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/06 Konsumentenschutz
41/01 Sicherheitsrecht
91/01 Fernmeldewesen

Norm

ECG 2001 §16;
SPG 1991 §53 Abs3a;
TKG 2003 §3 Z1;
TKG 2003 §3 Z21;
TKG 2003 §3 Z9;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Betreiber eines "Chat-Forums" ist als "Host-Provider" im Sinne des § 16 ECG ("Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert") anzusehen. Der "Host-Provider" speichert fremde Daten. Er stellt die Infrastruktur für die Verarbeitung der Informationen zur Verfügung, ohne damit in einem sachlichen Zusammenhang zu stehen oder inhaltlich darauf Einfluss zu nehmen (Hinweis auf OLG Wien vom 03. August 2006, 3 R 10/06x, mit Hinweis auf Zankl, E-Commerce-Gesetz, Rz 222 und 229, sowie die bei Brenn (Hrsg), ECG, Seite 279, wiedergegebenen ErlRV).Der Betreiber eines "Chat-Forums" ist als "Host-Provider" im Sinne des Paragraph 16, ECG ("Ein Diensteanbieter, der von einem Nutzer eingegebene Informationen speichert") anzusehen. Der "Host-Provider" speichert fremde Daten. Er stellt die Infrastruktur für die Verarbeitung der Informationen zur Verfügung, ohne damit in einem sachlichen Zusammenhang zu stehen oder inhaltlich darauf Einfluss zu nehmen (Hinweis auf OLG Wien vom 03. August 2006, 3 R 10/06x, mit Hinweis auf Zankl, E-Commerce-Gesetz, Rz 222 und 229, sowie die bei Brenn (Hrsg), ECG, Seite 279, wiedergegebenen ErlRV).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007050280.X02

Im RIS seit

01.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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