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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293b;Rechtssatz
§ 293b BAO ist auch dann anwendbar, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit mehrfach übersehen wurde (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. April 1998, 93/13/0277).Paragraph 293 b, BAO ist auch dann anwendbar, wenn die offensichtliche Unrichtigkeit mehrfach übersehen wurde vergleiche das hg. Erkenntnis vom 22. April 1998, 93/13/0277).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150285.X04Im RIS seit
06.07.2009Zuletzt aktualisiert am
21.10.2009