Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §162;Rechtssatz
In den Fällen, in denen die behauptetermaßen honorierte Leistung tatsächlich erbracht und der als Betriebsausgabe geltend gemachte Betrag an die physische Person, durch die die Leistung erbracht worden war, ausgezahlt wurde, würde der bloße Umstand, dass diese Person behauptete, namens einer Gesellschaft tätig zu sein, die es an der in der Korrespondenz und auf der Rechnung ausgewiesenen Adresse nicht gab, nicht ausreichen, um das Vorliegen einer Betriebsausgabe abschließend zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2004130076.X02Im RIS seit
09.07.2009Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009