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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Wird einem Dienstnehmer vom Dienstgeber ein firmeneigenes Fahrzeug für Privatfahrten zur Verfügung gestellt, liegt ein Sachbezugswert im Sinne des § 49 Abs. 1 iVm § 50 ASVG vor, was immer das Motiv des Dienstgebers dafür sein mag (vgl. das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 2005, Zl. 2003/08/0086). Der im Zuge der Bemessung der Einkommensteuer des Dienstgebers berücksichtigte Privatanteil an der Nutzung des PKW drückt lediglich das Ausmaß der nicht betrieblichen Nutzung durch den oder im Interesse des Steuerpflichtigen aus. Die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer geht aber stets zu Lasten der betrieblich veranlassten Nutzung, auch wenn es sich dabei um ein Familienmitglied des Dienstgebers handelt.Wird einem Dienstnehmer vom Dienstgeber ein firmeneigenes Fahrzeug für Privatfahrten zur Verfügung gestellt, liegt ein Sachbezugswert im Sinne des Paragraph 49, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 50, ASVG vor, was immer das Motiv des Dienstgebers dafür sein mag vergleiche das hg. Erkenntnis vom 29. Juni 2005, Zl. 2003/08/0086). Der im Zuge der Bemessung der Einkommensteuer des Dienstgebers berücksichtigte Privatanteil an der Nutzung des PKW drückt lediglich das Ausmaß der nicht betrieblichen Nutzung durch den oder im Interesse des Steuerpflichtigen aus. Die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer geht aber stets zu Lasten der betrieblich veranlassten Nutzung, auch wenn es sich dabei um ein Familienmitglied des Dienstgebers handelt.
Schlagworte
Entgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008080224.X02Im RIS seit
19.07.2009Zuletzt aktualisiert am
03.12.2009