RS Vwgh 2009/6/23 2007/13/0017

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Veröffentlicht am 23.06.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Für die Frage der Haftung des Geschäftsführers kommt es darauf an, dass der Geschäftsführer die einzelnen Abgabenschuldigkeiten zu deren Fälligkeitszeitpunkten nicht entrichtet hat, und nicht darauf, dass diese zu diesem Zeitpunkt nicht entrichteten Abgaben zu einem späteren, etwa nach Ausscheiden des Geschäftsführers aus der Gesellschaft gelegenen Zeitpunkt erst uneinbringlich geworden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007130017.X02

Im RIS seit

13.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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