RS Vwgh 2009/6/23 2007/13/0005

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Veröffentlicht am 23.06.2009
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/13/0007 2007/13/0006

Rechtssatz

Gerade bei unterschiedlichen Rechtsstandpunkten wäre es Aufgabe der Geschäftsführer gewesen, sich bei der zuständigen Abgabenbehörde über die Kommunalsteuerpflicht zu erkundigen (vgl. in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2001, 99/13/0035, VwSlg 7674 F/2001).Gerade bei unterschiedlichen Rechtsstandpunkten wäre es Aufgabe der Geschäftsführer gewesen, sich bei der zuständigen Abgabenbehörde über die Kommunalsteuerpflicht zu erkundigen vergleiche in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2001, 99/13/0035, VwSlg 7674 F/2001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007130005.X03

Im RIS seit

07.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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