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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §80 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/13/0007 2007/13/0006Rechtssatz
Gerade bei unterschiedlichen Rechtsstandpunkten wäre es Aufgabe der Geschäftsführer gewesen, sich bei der zuständigen Abgabenbehörde über die Kommunalsteuerpflicht zu erkundigen (vgl. in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2001, 99/13/0035, VwSlg 7674 F/2001).Gerade bei unterschiedlichen Rechtsstandpunkten wäre es Aufgabe der Geschäftsführer gewesen, sich bei der zuständigen Abgabenbehörde über die Kommunalsteuerpflicht zu erkundigen vergleiche in diesem Sinne auch das hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2001, 99/13/0035, VwSlg 7674 F/2001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007130005.X03Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009