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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §17;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Enteignungsverfahren die Sicherstellung der zur Einhaltung der Umweltverträglichkeit erforderlichen Maßnahmen, die in der Trassenverordnung nicht normativ festgeschrieben werden (können), durch den Bund als Projektträger im Wege der Selbstbindung, im Fall einer fremden Projektträgerschaft aber durch eine entsprechende Überbindung erfüllt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007060257.X01Im RIS seit
23.07.2009Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012