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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/09/0130 E 24. Juni 2009Rechtssatz
Eine drei Tage dauernde Tätigkeit (hier einfache Verputzarbeiten) ist keinesfalls mehr als notwendige Vorführung der Kenntnisse und Fähigkeiten anzusehen, weswegen eine Übertretung der Bestimmungen des AuslBG vorliegt (Hinweis E 16. Oktober 2008, 2007/09/0257).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009090108.X01Im RIS seit
29.07.2009Zuletzt aktualisiert am
05.12.2009