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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §289;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0142 E 17. November 2004 RS 10Stammrechtssatz
Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. November 1988, 88/14/0135, widerspricht es dem Gesetz, eine Berufung gegen die Wiederaufnahme unerledigt zu lassen und vorerst über die Berufung gegen den neuen Sachbescheid abzusprechen. Eine derartige Vorgangsweise würde die Entscheidung der Berufungsbehörde mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007150041.X01Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
16.08.2013