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14/01 VerwaltungsorganisationRechtssatz
Der Gesichtspunkt der behaupteten Grundwertminderung zählt nach der hg. Rechtsprechung (Hinweis auf das Erkenntnis vom 23. September 2002, Zl. 2000/05/0137, Slg. Nr. 15.909/A) nicht zu den Gesichtspunkten, die von der belangten Behörde bezüglich der Notwendigkeit des vorliegenden Vorhabens bzw. des bestehenden Bedarfs zu berücksichtigen sind und die vorgenommene Beurteilung als rechtswidrig erweisen könnte.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007050115.X02Im RIS seit
07.07.2009Zuletzt aktualisiert am
07.12.2012