RS Vwgh 2009/6/24 2007/05/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.2009
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 2000 §17 Abs2 Z2 lita;
UVPG 2000 §19 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Der Gesichtspunkt der behaupteten Grundwertminderung zählt nach der hg. Rechtsprechung (Hinweis auf das Erkenntnis vom 23. September 2002, Zl. 2000/05/0137, Slg. Nr. 15.909/A) nicht zu den Gesichtspunkten, die von der belangten Behörde bezüglich der Notwendigkeit des vorliegenden Vorhabens bzw. des bestehenden Bedarfs zu berücksichtigen sind und die vorgenommene Beurteilung als rechtswidrig erweisen könnte.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007050115.X02

Im RIS seit

07.07.2009

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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