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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
§6 Abs. 8 WrBauO enthält Immissionsbeschränkungen für gemischte Baugebiete (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 2006, Zl. 2004/05/0267). In dieser Widmung ist aber ein höheres Maß an Immissionen zulässig, als es auf einer Grundfläche mit der Widmung Wohngebiet (§ 6 Abs. 6 Wr. BauO) zulässig wäre (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 1996, Zl. 94/05/0181).§6 Absatz 8, WrBauO enthält Immissionsbeschränkungen für gemischte Baugebiete (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 19. September 2006, Zl. 2004/05/0267). In dieser Widmung ist aber ein höheres Maß an Immissionen zulässig, als es auf einer Grundfläche mit der Widmung Wohngebiet (Paragraph 6, Absatz 6, Wr. BauO) zulässig wäre (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 1996, Zl. 94/05/0181).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007050018.X07Im RIS seit
03.08.2009Zuletzt aktualisiert am
27.10.2015