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L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §8;Rechtssatz
Abgesehen von jenen Grundstücken, die den Parteien von Gesetzes wegen wieder zuzuweisen sind (vgl. § 26 Krnt FlVfLG 1979) besteht kein Anspruch einer Partei, ein ganz bestimmtes Grundstück zugewiesen zu bekommen.Abgesehen von jenen Grundstücken, die den Parteien von Gesetzes wegen wieder zuzuweisen sind vergleiche Paragraph 26, Krnt FlVfLG 1979) besteht kein Anspruch einer Partei, ein ganz bestimmtes Grundstück zugewiesen zu bekommen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008070077.X05Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012