Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §10 Abs2;Rechtssatz
Bewilligungsverfahren sind Verfahren, die über Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach den §§ 9, 10 Abs. 2, 32, 38, 40 und 41 durchgeführt werden, selbst wenn der Antrag abgewiesen wird.Bewilligungsverfahren sind Verfahren, die über Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach den Paragraphen 9, 10, Absatz 2, 32, 38, 40 und 41 durchgeführt werden, selbst wenn der Antrag abgewiesen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X08Im RIS seit
10.08.2009Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015