Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0391/74 E 14. April 1975 VwSlg 8807 A/1975 RS 7Stammrechtssatz
Wird von einer Partei im Verfahren der erhobene Vorwurf der Befangenheit eines schon seinerzeit tätig gewordenen Amtssachverständigen zu wenig konkretisiert, so darf sich die Behörde, ohne die Partei dadurch in ihren Rechten zu verletzen, darüber hinwegsetzen.
Schlagworte
Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X06Im RIS seit
10.08.2009Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015