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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/05/0118 E 10. Oktober 1989 RS 3Stammrechtssatz
Ungeachtet des Nichtbestehens eines formellen Ablehnungsrechtes ist das Vorbringen von Befangenheitsgründen auf seine Berechtigung hin zu prüfen, wäre doch in einer tatsächlich gegebenen Befangenheit unter Umständen sogar ein wesentlicher Verfahrensmangel gelegen.
Schlagworte
Ablehnung wegen BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007070050.X03Im RIS seit
10.08.2009Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015