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32 SteuerrechtNorm
ALSAG 1989 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1 (Hier nur letzter Satz; betreffend eine Beitragsschuld gemäß § 7 Abs 1 Z 1 ALSAG 1989)Stammrechtssatz
Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.Für die Frage des Entstehens der Steuerschuld im Bereich des KVG ist die Generalklausel des Paragraph 4, Absatz eins, BAO anzuwenden (Hinweis E 29.1.1996, 95/16/0199). Danach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Der Zeitpunkt, an dem die Steuerschuld - grundsätzlich - entsteht, ist auch für die Beurteilung der Voraussetzungen einer Steuerbefreiung von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006070148.X02Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
01.12.2009