RS Vwgh 2009/6/25 2006/07/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2009
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Index

21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/06/0087 E 30. Mai 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Ergeht ein Bescheid (hier: infolge vorangehender Verschmelzung

des Bescheidadressaten auf eine andere GmbH) an eine nichtexistente juristische Person, entfaltet dieser keine Rechtswirkungen.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006070143.X02

Im RIS seit

01.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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