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20/11 GrundbuchNorm
AllgGAG 1930 §3;Rechtssatz
Ist ein Grundstück nicht im Grenzkataster erfasst, so kommt es nach der Judikatur des OGH für die Frage des richtigen Grenzverlaufs vorrangig auf die tatsächlichen Verhältnisse, somit auf den in der Natur festzustellenden Verlauf der Grenze an und nicht auf die Übertragung der aus den Mappenplänen ersichtlichen Grenzen in der Natur (Hinweis E 20. Mai 2009, 2006/07/0104).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006070110.X03Im RIS seit
01.10.2009Zuletzt aktualisiert am
05.10.2012