Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §87 Abs1 Z3;Rechtssatz
Die "Miteinbeziehung der mit Verlust der Gewerbeberechtigung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile" findet im eindeutigen Wortlaut des § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 keine Deckung.Die "Miteinbeziehung der mit Verlust der Gewerbeberechtigung verbundenen wirtschaftlichen Nachteile" findet im eindeutigen Wortlaut des Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer 3, GewO 1994 keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007040039.X03Im RIS seit
05.08.2009Zuletzt aktualisiert am
18.06.2010